Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue gesetzliche Pflicht: Anbieter, die online entgeltliche Verträge mit Verbrauchern schließen, müssen eine Widerrufsfunktion bereitstellen. Damit soll der Widerruf eines Vertrags genauso einfach möglich sein wie der Vertragsabschluss selbst.

Wir haben die Anforderungen geprüft und die Umsetzung in unseren Portalen vorbereitet. Sie müssen sich um nichts kümmern.

📌 Worum es geht

Der Widerruf muss für Verbraucher leicht auffindbar sein und den Widerrufsprozess unmittelbar starten. Für unsere Kunden bedeutet das: An zentraler Stelle in jedem Portal muss eine entsprechende Funktion erreichbar sein, die den gesetzlichen Anforderungen genügt.

🔧 Unsere Lösung

Wir setzen den Widerrufslink "Vertrag widerrufen" (o.ä.) im Footer um. Der Link führt zu einem Formular, das wir analog zum bewährten Barriere-Melden-Formular aufbauen. Damit erreichen Verbraucher die Funktion direkt, niedrigschwellig und ohne technische Hürden. So ist die gesetzliche Anforderung erfüllt und der Weg zum Widerruf bleibt für alle Nutzergruppen klar und schnell.

✅ Was Sie tun müssen

Nichts. Wir aktivieren die Funktion automatisch in Ihrem Portal.

📅 Zeitplan

Wir planen, die Funktion im relevanten Zeitraum um den 19. Juni 2026 auszurollen. Wir sehen darin kein Risiko, da Sie belegen können, dass die Umsetzung in Arbeit ist. Individuelle Lösungen prüfen wir gern, nachdem wir die Standardlösung ausgerollt haben.